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FG 2.10 Flammrichten

Die Fachgruppe 2.10 beschäftigt sich mit dem Thema Schulung, Prüfung sowie den Ausbildungsinhalten für Tätigkeiten im Bereich des Flammrichtens.

Zu den Aktivitäten der FG 2.10 zählt:

  • Festlegen der Ausbildungsrahmenbedingungen seitens Ausbildungsstätte sowie dem Ausbildungspersonal
  • Anforderungen an die Auszubildenden Personen wie etwa Vorbildung
  • Festlegen des Ausbildungsprozesses (Dauer, Unterichtseinheiten, Ausbildunsginhalte, Prüfungsart und -Umfang)
  • Erstellen von Prüfungsmaterial (Fragenkatalog, Prüfstück etc.)   

Um die Ausbildung einer Flammrichtfachkraft festzulegen, hat die Gruppe die DVS-Richtlinie 1145 verfasst. 

Gemeinsam mit der AG V1 Gasschweißen, hat die Gruppe das Merkblatt DVS 0946 zum Flammrichten verfasst.

M. Sc. Philipp Loermann

Geschäftsführer

Joseph Krumenacker

Obmann

Dipl.-Ing. (FH) IWE Jens Heimbokel

Stellvertretender Obmann