Die Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen spielt in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle, da sie in zahlreichen Bereichen für Unternehmen eine Voraussetzung für die Zulassungen zum Schweißen im geregelten Bereich ist. In folgenden Vorschriften und Richtlinien werden beispielsweise Schweißaufsichtspersonen genannt:
Durch das in den DVS-IIW/EWF-Lehrgängen vermittelte Wissen werden Schweißaufsichtspersonen in der Regel befähigt, neben rein schweißtechnischen Belangen auch anderweitige damit verbundene Probleme in einem Fertigungsbetrieb zu lösen. Außer in den schweißtechnischen Betrieben werden Personen mit der Qualifikation als Schweißaufsicht noch bei Abnahmeorganisationen in der schweißtechnischen Aus- und Weiterbildung sowie in Ingenieur-/Konstruktionsbüros eingesetzt.
Den Schweißaufsichtspersonen werden je nach Anforderungsprofil neben theoretischen Grundkenntnissen auf den einschlägigen fügetechnischen Fachgebieten auch aktuelle Entwicklungen und praktische Erkenntnisse vermittelt. Die Ausbildung insgesamt hat einen stark praxisorientierten Charakter.
Aufgrund des hohen Ausbildungsniveaus werden an die für die Ausbildung nach DVS-IIW/EWF-Richtlinien zugelassen Bildungseinrichtungen besondere Anforderungen an deren schweißtechnische Einrichtung und personelle Ausstattung gestellt.
Entsprechende Bildungseinrichtungen finden Sie über den folgenden Link: www.dvs-bildungseinrichtungen.de