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FG 3.1 Schweißaufsichtspersonen (SAP)

Die Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen spielt in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle, da sie in zahlreichen Bereichen für Unternehmen eine Voraussetzung für die Zulassungen zum Schweißen im geregelten Bereich ist. In folgenden Vorschriften und Richtlinien werden beispielsweise Schweißaufsichtspersonen genannt:

  • DIN EN ISO 14731 „Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung“
  • DIN EN ISO 3834 „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“
  • DIN 18800-7 „Stahlbauten, Herstellung, Eignungsnachweise zum Schweißen“
  • DB 804 „Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke planen, bauen und instandhalten“ der Deutschen Bahn AG“
  • DB 826 „Erteilung von Eignungsbescheinigungen im Oberbau“
  • DB 951 „Gütesicherung von Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen und deren Komponenten“ Modul 951.0010 „Regeln für den Neubau, Umbau und Ersatzteile“
    Modul 951.0020 „Regeln für die Instandsetzung“
  • DIN EN 15085-2 “Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen – Teil 2: Qualitätsanforderungen und Zertifizierung von Schweißbetrieben”
  • Europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EG (AD HP 2000 HP 3)
  • Klassifikationsvorschriften des Germanischen Lloyd
  • Arbeitsblatt GW 301 „Verfahren für die Erteilung der DVGW-Bescheinigung für Rohrleitungsbauunternehmer“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e.V.
  • Vorschriften in der Luft- und Raumfahrttechnik (DVS 2715)
  • DIN 2303 “Schweißen und verwandte Prozesse – Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte”
  • DVS 3006 „Produkthaftung und Gewährleistung in der Schweißtechnik“

 

Durch das in den DVS-IIW/EWF-Lehrgängen vermittelte Wissen werden Schweißaufsichtspersonen in der Regel befähigt, neben rein schweißtechnischen Belangen auch anderweitige damit verbundene Probleme in einem Fertigungsbetrieb zu lösen. Außer in den schweißtechnischen Betrieben werden Personen mit der Qualifikation als Schweißaufsicht noch bei Abnahmeorganisationen in der schweißtechnischen Aus- und Weiterbildung sowie in Ingenieur-/Konstruktionsbüros eingesetzt.

Den Schweißaufsichtspersonen werden je nach Anforderungsprofil neben theoretischen Grundkenntnissen auf den einschlägigen fügetechnischen Fachgebieten auch aktuelle Entwicklungen und praktische Erkenntnisse vermittelt. Die Ausbildung insgesamt hat einen stark praxisorientierten Charakter.

Aufgrund des hohen Ausbildungsniveaus werden an die für die Ausbildung nach DVS-IIW/EWF-Richtlinien zugelassen Bildungseinrichtungen besondere Anforderungen an deren schweißtechnische Einrichtung und personelle Ausstattung gestellt.

Entsprechende Bildungseinrichtungen finden Sie über den folgenden Link: www.dvs-bildungseinrichtungen.de

Dipl.-Ing. (FH) SFI Michael Metzger

Geschäftsführung

Dipl.-Ing. IWE Silvio Schulz

Obmann